Zum Inhalt springen

Richtlinien zur Verleihung von Förderpreisen
der Stadt Ratingen für Musik
Ferdinand Trimborn Förderpreis NRW 2023 ​

  1. Der Wettbewerb um den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW wird im Jahr 2023 für das Instrument Violine ausgeschrieben.
  2. Die Wettbewerbsausschreibung richtet sich an junge Musikerinnen und Musiker mit dem Stammwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs müssen am Stichtag das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (14.05.2023). Die Teilnehmenden dürfen am Stichtag weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein, noch sich in einer musikalischen Berufsausbildung befinden. Musikalische Berufsausbildung in diesem Sinne ist ein Vollstudium im Bereich Musik an einer Hochschule. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Violinistinnen und Violinisten, deren Lehrerinnen bzw. Lehrer der diesjährigen Jury des Wettbewerbs angehören.
  3. Die Förderpreise sind mit insgesamt 6.000,- Euro dotiert und teilen sich wie folgt auf:
    1. Förderpreis 3.000 Euro,
    2. Förderpreis 2.000 Euro,
    3. Förderpreis 1.000 Euro.
  4. Der Wettbewerb besteht aus einer Vorrunde (Videoaufnahmen), der Finalrunde (Wertungsspiel) am 16. September 2023 und dem Preisträgerkonzert am 12. November 2023.
  5. Die Anmeldung zur Wettbewerbsvorrunde erfolgt ausschließlich online unter ferdinand-trimborn-förderpreis.jk-ratingen.de/anmeldeformular.  Neben den persönlichen Angaben muss das Anmeldungsdokument auch Links zu einer Videoaufnahme enthalten. Die Aufnahme soll mindestens ein virtuoses und ein langsames Werk aus verschiedenen Stilepochen umfassen. Die Spieldauer soll insgesamt zwischen 20 und 30 Minuten betragen. Alle Stücke müssen komplett, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden. Die Aufnahme sollte eine gute Ton- und Bildqualität beinhalten. Als Anlagen sind dem Anmeldungsformular ein tabellarischer Lebenslauf mit Ausbildungsgang, Lehrern und Wettbewerbsergebnissen, ein Scan des Personalausweises/Reisepasses mit Angabe des Geburtsdatums sowie ein rechtefreies hochauflösendes Portraitfoto beizufügen. 
  6. Anmeldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb ist Sonntag, 14. Mai 2023. Bis zu diesem Tag muss das Online-Formular unter ferdinand-trimborn-förderpreis.jk-ratingen.de/anmeldeformular mit den Links zu den Videoaufnahmen und allen Anlagen vollständig ausgefüllt eingegangen sein. 
  7. Das Wertungsspiel der Finalrunde findet am Samstag, 16. September 2023 im Ferdinand Trimborn Saal statt und ist öffentlich. Hierzu werden aus allen fristgerecht eingegangenen Anmeldungen maximal sechs Kandidatinnen bzw. Kandidaten zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Videoaufnahmen. Die Auftrittsreihenfolge des Wertungsspiels wird ausgelost. Es wird dringend empfohlen, dass die Teilnehmenden mit einer eigenen pianistischen Begleitung anreisen. In Ausnahmefällen kann aber auch eine Klavierbegleitung gestellt werden.  Pflichtstück für alle Teilnehmenden der Finalrunde ist das

Violinkonzert Nr. 5, A-Dur KV 219 von  Wolfgang Amadeus Mozart

Dieses Pflichtstück sollten die Teilnehmenden komplett beherrschen, da die Jury erst beim Vorspiel einen Satz auswählen wird. Zusätzlich sollen für das Wertungsspiel ein oder mehrere Werke mindestens einer anderen Epoche ausgewählt werden. Die Gesamtvorspieldauer wird ca. 25 Minuten betragen. In der Endrunde können auch Werke aus der Vorrunde gespielt werden. Im Anschluss an das Wertungsspiel wählt die Jury die ersten drei Gewinnerinnen bzw. Gewinner aus. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar. Fahrtkosten werden den Teilnehmerrinnen und Teilnehmern der Finalrunde auf Antrag erstattet. Auch die Fahrtkosten der Korrepetitoren können erstattet werden. 

  1. Die Preisträgerinnen bzw. die Preisträger verpflichten sich, am Preisträgerkonzert am Sonntag, 12. November 2023, im Ferdinand Trimborn-Saal mitzuwirken. Das Preisträgerkonzert wird mit der Sinfonietta Ratingen durchgeführt. Die Preisträgerinnen bzw. die Preisträger sind verpflichtet, mindestens einen Satz oder das ganze Pflichtstück mit der Sinfonietta beim Preisträgerkonzert zu spielen. Die Übergabe der Förderpreise mit Urkunde erfolgt im Rahmen dieser öffentlichen Veranstaltung. 
  2. Die Jury besteht in diesem Jahr aus folgenden Personen:
    • Professorin Maria Egelhof, Musikhochschule Lübeck
    • Professor Thomas Gabrisch, Robert Schumann Musikhochschule Düsseldorf
    • Noé Inui, Robert Schumann Hochschule, Düsseldorf
    • Stefan Stahlkopf, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Tourismus des Rates der Stadt Ratingen, 
    • Patrick Anders, Kulturderzenent der Stadt Ratingen
    Die Jury wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und sowie deren/dessen Stellvertretung. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Jurymitglieder anwesend sind, von denen mindestens ein Mitglied Fachprofessor ist. Entsteht bei der Bewertung eine Punktegleichheit, entscheidet die bzw. der Vorsitzende. Die Entscheidung der Jury wird veröffentlicht.
  3. Das Amt für Kultur und Tourismus der Stadt Ratingen führt den Wettbewerb durch, gestaltet das Marketing (Plakatwerbung, Wettbewerbsprospekt, Teilnahmebedingungen, Anmeldemöglichkeiten) und sorgt für die Werbung in den Print- und Funkmedien.
  4. Über Anträge zu Ausnahmen von den Bedingungen der Richtlinien entscheidet die Jury.
  5. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb werden diese Richtlinien und alle übrigen Bestimmungen der Ausschreibung anerkannt.
  6. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen einverstanden. Aus diesen, wie auch aus anderen Ton- und Bildaufnahmen, die nicht kommerziell orientiert sind, entstehen für die Teilnehmenden keine Honoraransprüche. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass ihr Foto, ihr Alter (kein Geburtsdatum), ihr Wohnort und Angaben zum künstlerischen Werdegang in der Programmbroschüre und den Pressemitteilungen des Veranstalters verwendet werden.
  7. Der/dem Juryvorsitzenden obliegt die künstlerische Leitung. In begründeten Fällen können Wettbewerbsbedingungen geändert werden.
  8. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist in allen Angelegenheiten ausgeschlossen.
  9. Das vom Rat der Stadt Ratingen am 29.09.2009 beschlossene Statut von Förderpreisen für Musik ist Grundlage und Bestandteil dieser Richtlinie.